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LG Braunschweig, 06.01.2006 - 12 T 1214/05 (099) |
Zitiervorschläge
LG Braunschweig, Entscheidung vom 06. Januar 2006 - 12 T 1214/05 (099) (https://dejure.org/2006,66051)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wohnungseigentumsverfahren: Terminsgebühr ohne mündliche Verhandlung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 13 RVG; § 44 Abs 1 WoEigG; § 35 BRAGebO; § 63 Abs 1 Nr 2 BRAGebO
Anwalt; Anwendung; Ausnahmefall; Darstellung; entsprechende; mündliche Verhandlung; Rechtsanwalt; Sachaufklärung; Sachverhalt; Sinn; Tatsacheninstanz; Terminsgebühr; Vergütung; Verhandlungsgebühr; Vorarbeit; WEG-Sache; Wohnungseigentumsverfahren; Wortlaut; Zivilprozess; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Clausthal-Zellerfeld, 11.11.2005 - 12 UR II 27/05
- LG Braunschweig, 06.01.2006 - 12 T 1214/05 (099)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03
Anwaltsgebühren in Wohnungseigentumssachen bei Absehen von mündlicher Verhandlung
Auszug aus LG Braunschweig, 06.01.2006 - 12 T 1214/05
In seinem grundlegenden Beschluss zur Verhandlungsgebühr ohne mündliche Verhandlung in WEG-Sachen vom 24.07.2003 - V ZB 12/03 - (NJW 2003, 3133 f.) hat er ausgeführt, aus der in § 44 Abs. 1 WEG aufgestellten Regel folge für die Tatsacheninstanzen regelmäßig die Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung.